Europäischer Gesundheitsdatenraum beschlossen

Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sollen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdiensteanbieter:innen besseren Zugang zu Gesundheitsdaten für die Versorgung bekommen. Darüber hinaus soll die Weiterverwendung pseudonymisierter Gesundheitsdaten in Forschung, Gesundheitspolitik und Innovation erleichtert werden. Diese sogenannte Sekundärnutzung erfolgt unter strengen Rahmenbedingungen. Spezielle Zugangsstellen entscheiden auf Basis von Nutzungsanträgen, ob Daten anlassbezogen, zeitlich limitiert und in sicheren Verarbeitungsumgebungen zur Verfügung gestellt werden. Die GÖG unterstützt das BMSGPK in den Vorbereitungen auf die Umsetzung der Sekundärnutzungsbestimmungen. 

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